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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ist Ihre Website schon barrierefrei?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Onlineshops und viele Websites mit Verbraucherkontakt müssen barrierefrei sein. Wir sagen Ihnen unkompliziert und ehrlich, wo Ihre Website steht und was wirklich zu tun ist. Verständlich, priorisiert und ohne Panikmache.

Was das Gesetz verlangt. Und für wen es gilt.

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, die Dienstleistungen elektronisch für Verbraucher anbieten, zur Barrierefreiheit: Onlineshops, Buchungssysteme, Vertragsabschlüsse im Netz. Der technische Maßstab sind die international etablierten WCAG-Richtlinien.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sowie reine B2B-Angebote. Aber Vorsicht: Wer im B2C verkauft und über diesen Grenzen liegt, ist in der Pflicht, seit Juni 2025.

Übrigens: Wir verlangen nichts, was wir nicht selbst einhalten. Diese Website erfüllt WCAG 2.1 AA, nachzulesen in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Mehr Kunden

Rund jeder achte Mensch in Deutschland lebt mit einer Behinderung, dazu kommen ältere Nutzer und alle, die gerade nur eine Hand oder wenig Licht haben. Barrierefreiheit öffnet Ihre Website für Kunden, die Sie heute verlieren.

Besseres Google-Ranking

Saubere Struktur, verständliche Texte, schnelle Seiten: Was Barrierefreiheit verlangt, belohnt auch die Suchmaschine. Barrierefreie Websites ranken messbar besser.

Rechtssicherheit

Bußgelder bis 100.000 Euro und Abmahnungen sind reale Risiken. Wer seine Website jetzt prüfen lässt, handelt, bevor Behörden oder Wettbewerber es tun.

Der BFSG-Check. Unkompliziert und ehrlich.

Bevor Sie irgendetwas umbauen, brauchen Sie Klarheit. Genau die liefert der Check: eine ehrliche Bestandsaufnahme mit konkreten, priorisierten Maßnahmen. Kein hundertseitiges Gutachten, sondern eine Arbeitsgrundlage, mit der Sie sofort weiterkommen.

  • Prüfung Ihrer Website anhand der WCAG-Kriterien, auf die es beim BFSG ankommt
  • Verständlicher Bericht ohne Fachchinesisch: Was ist gut, was fehlt, was ist kritisch
  • Priorisierte Maßnahmenliste, sortiert nach Aufwand und Wirkung
  • Persönliches Gespräch zu den Ergebnissen und den nächsten Schritten
  1. 01

    Check anfragen

    Sie schicken uns die Adresse Ihrer Website. Mehr brauchen wir für den Start nicht.

  2. 02

    Wir prüfen

    Innerhalb von fünf Werktagen erhalten Sie den Bericht mit allen Ergebnissen und der Maßnahmenliste.

  3. 03

    Sie entscheiden

    Umsetzen können Sie die Maßnahmen mit Ihrem Team, Ihrer Agentur oder mit uns. Der Bericht gehört Ihnen.

Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz

Gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für meine Website?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Betroffen sind vor allem Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme und alle Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen können. Reine B2B-Angebote und rein informative Unternehmensseiten fallen bisher nicht darunter. Ob Ihre Website betroffen ist, klären wir im Zweifel in einem kurzen Gespräch.

Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?

Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserung verlangen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Im Ernstfall kann sogar untersagt werden, die Dienstleistung weiter anzubieten. Dazu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Verbände. Wichtiger als die Strafandrohung ist aber der praktische Effekt: Eine nicht barrierefreie Website schließt zahlende Kunden aus.

Reicht ein Overlay-Tool, um barrierefrei zu werden?

Nein. Overlay-Tools, die per Skript Kontraste anpassen oder Vorlesefunktionen einblenden, machen eine Website nicht BFSG-konform. Sie reparieren die Oberfläche, nicht die Struktur, und stehen bei Betroffenenverbänden und Fachleuten in der Kritik. Echte Barrierefreiheit entsteht im Code: saubere Semantik, Tastaturbedienung, Kontraste, verständliche Formulare.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Das hängt vom Zustand der Website ab, und genau deshalb beginnen wir mit dem BFSG-Check. Danach wissen Sie präzise, was zu tun ist und was es kostet, ehrlich aufgeschlüsselt statt pauschal geschätzt. Oft lassen sich die kritischen Punkte mit überschaubarem Aufwand beheben; ein kompletter Neubau ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Bis wann muss ich handeln?

Das Gesetz gilt bereits seit dem 28. Juni 2025. Für Dienstleistungen, die vorher unverändert angeboten wurden, gibt es Übergangsfristen bis längstens Juni 2030. Wer jetzt einen Relaunch oder größere Änderungen plant, sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken: Nachträglich reparieren ist immer teurer.

Hinweis: Wir beraten zu Technik und Umsetzung, nicht zu Rechtsfragen. Ob und wie das BFSG im Einzelfall auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, klärt im Zweifel Ihre Rechtsberatung.

Klarheit in fünf Werktagen.

Schicken Sie uns einfach die Adresse Ihrer Website, mehr braucht es nicht. Danach wissen Sie genau, wo Sie stehen und was zu tun ist.